Ausländer, die ein Ferienhaus in den Niederlanden besitzen, sind für dieses Haus steuerpflichtig. Dazu gehören lokale Steuern, die je nach Gemeinde variieren, aber auch Einkommenssteuer.
Es mag seltsam erscheinen, dass ein Ferienhaus einkommensteuerpflichtig sein kann. Schließlich erzielt ein Ferienhaus, das Sie nur für sich selbst nutzen, kein Einkommen, oder? Für das niederländische Einkommensteuerrecht ist dies jedoch der Fall.
Denn die niederländische Einkommensteuer hat drei Boxen mit drei verschiedenen Regelungen und jeweils eigenen Steuersätzen. Zu Box 1 gehören z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Renten; zu Box 2 gehören Einkünfte aus einer Beteiligung von mehr als 5 % an einem Unternehmen. In Box 3 der Einkommensteuer werden Vermögensbestandteile besteuert. Box 3 ist also eigentlich eine Vermögenssteuer.
Diese Box 3 bestimmt, dass Sie nur für das Eigentum an Ihrem Ferienhaus Einkommensteuer zahlen. Die zu zahlende Einkommensteuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie, etwaigen Hypothekenschulden und dem Eigentumsverhältnis. Wenn Sie Ihr Ferienhaus vermieten, müssen Sie sich auch um die Umsatzsteuer kümmern.
Bureau Kwalitas kann sowohl die jährliche Einkommensteuererklärung als auch die periodische Umsatzsteuererklärung übernehmen. Um eine Steuererklärung abzugeben, benötigen Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Für die Umsatzsteuer benötigen Sie außerdem eine Umsatzsteuernummer. Bureau Kwalitas kann beides für Sie beantragen.
Vielleicht haben Sie einen Bescheid des Finanzamts erhalten, dass Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dann ist es klar, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Es kann aber auch sein, dass Sie ein solches Schreiben nicht erhalten haben. Sie sind dann verpflichtet, selbst zu berechnen, ob und wie viel Einkommensteuer Sie schulden. Wenn Sie Steuern schulden, müssen Sie von sich aus eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie das nicht tun, riskieren Sie eine Geldstrafe.
Viele deutsche Eigentümer von Ferienhäusern in der Region Lemmer lassen ihre Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen von uns erledigen. Machen Sie es wie sie und lassen Sie sich von Bureau Kwalitas die steuerlichen Sorgen rund um Ihr Ferienhaus abnehmen: von der Beantragung der erforderlichen Steuernummern bis zur regelmäßigen Abgabe der Steuererklärungen. Außerdem können wir Sie steuerlich beraten, zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf Ihres Ferienhauses.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Engy Elzanary (engy.elzanary@kwalitas.nl) oder Pieter Hoekstra (pieter.hoekstra@kwalitas.nl).
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